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Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Geltungsbereich; Offerten; Anerkennung
    1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend «Bedingungen» genannt) gelten in ihrer zum Vertragsabschluss gültigen Fassung für alle Lieferungen und Leistungen der Paul Büetiger AG, Solothurnstrasse 57, CH-4562 Biberist / Schweiz (nachfolgend «wir» oder «uns»). Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erfüllen.
    2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend, solange wir nicht ausdrücklich und schriftlich eine verbindliche Offerte abgeben. Offerten, die ohne genaue Vorlagen oder Manuskripte berechnet werden, verstehen sich unter Vorbehalt bis zum Erhalt definitiver Manuskripte und Vorlagen. Mündliche Vereinbarungen vor, bei oder nach Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
    3. Der ausdrücklich oder stillschweigend erteilte Ausführungsauftrag schliesst die Anerkennung dieser Bedingungen sowie der Berufsusanzen durch den Kunden ein.
  2. Preise; Preisvorbehalte; Design
    1. Treten nach Abschluss des Vertrages Materialpreiserhöhungen, Lohnkostenänderungen oder sonstige Kostenerhöhungen ein, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern.
    2. Werden vom Kunden ein oder mehrere Entwürfe verlangt, wird die dazu verwendete Zeit in Rechnung gestellt, auch wenn die betreffende Arbeit nicht ausgeführt wird.
    3. Vor Drucklegung einer Arbeit stellen wir unseren Kunden normalerweise ein «Gut zur Ausführung» auf Normalpapier zu. Farbverbindliche Proofs oder Abzüge auf Auflagenpapier werden auf Wunsch gegen zusätzliche Vergütung erstellt. Für Fehler, die vom Kunden auf dem «Gut zur Ausführung» übersehen werden, übernehmen wir keine Verantwortung.
    4. Jede nachträgliche Anpassung, Änderung oder Ergänzung (Autorkorrektur) gegenüber dem Manuskript, die eine Satzkorrektur erfordert, ist zusätzlich zu vergüten.
    5. Die Herstellungstechnik, welche wir für Drucksachen anwenden, richtet sich nach den Anforderungen an das Endprodukt sowie nach wirtschaftlichen Aspekten und kann vom Kunden nur nach spezieller Absprache sowie der Bezahlung eventueller Mehrkosten beeinflusst werden.
  3. Gefahrübergang; Lieferung; Lieferfristen; Verzug
    1. Die Lieferung erfolgt FCA (Incoterms 2010), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Alle Sendungen laufen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
    2. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können, da produktionstechnisch gegeben, nicht beanstandet werden. Die Fakturierung entspricht der tatsächlich gelieferten Menge. Der Kunde darf die Entgegennahme der Ware wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, es sei denn, sie sind dem Kunden unzumutbar.
    3. Der Beginn und die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflichten, insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen, Untersuchungen und Freigaben durch den Kunden voraus. Verzögerungen in der Auftragsabwicklung, verursacht durch den Kunden, bedingen unsere Vorbehalte in der Einhaltung der Liefertermine.
    4. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt und andere von uns nicht zu vertretende Störungen, z.B. Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe, Betriebsunterbrechungen und -verminderungen, auch solche die Zulieferanten betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen. Terminüberschreitungen berechtigen den Kunden nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder eine Haftung für entstandene Schäden abzuleiten.
  4. Beanstandungen; Mängelrügen
    1. Erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Beanstandungen der Preise können nur innert 8 Tagen nach Rechnungstellung berücksichtigt werden. Massgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei uns.
    2. Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Mangels sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
  5. Sachmängel
    1. Mit Ablauf von 24 Monaten sind sämtliche Klagen des Kunden wegen mangelhafter Lieferungen und Leistungen verjährt. Bei Lieferungen und Leistungen, die überwiegend der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.
    2. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware bzw. der Erbringung der Leistungen oder mit Eintritt des Annahmeverzugs.
    3. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung von uns ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind.
    4. Wir übernehmen keine Gewähr für die Tauglichkeit der Lieferungen und Leistungen zu dem vom Kunden vorausgesetzten Gebrauch.
    5. Beim Papier sind Gewichtsschwankungen sowie Abweichungen in der Farbnuance, weil unvermeidbar, ausdrücklich vorbehalten.
    6. Bei Vorliegen begründeter Sachmängel, die rechtzeitig gerügt wurden, sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl entweder den Mangel zu beseitigen oder mängelfreie Ware zu liefern (Nachbesserung). Gelingt die Nachbesserung nicht, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Kann der Mangel nicht innert angemessener, schriftlich angesetzter Nachfrist beseitigt werden und sind die Lieferungen/Leistungen für den Kunden unbrauchbar, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurücktreten. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden wie Schadenersatz für Schaden an der Ware und allfällige Folgeschäden sind ausgeschlossen.
    7. Bei handelsüblicher und / oder nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bestehen keine Mängelansprüche.
  6. Schadenersatzansprüche
    1. Wir haften für Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten nur
      i) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
      ii) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung,
      iii) aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. Produktehaftpflicht).
    2. Der Schadenersatz gemäss Ziffer 6.1 hiervor ist auf den direkten, unmittelbaren Schaden
      begrenzt; jede Haftung für indirekte, mittelbare und Folgeschäden aller Art wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
  7. Zahlungsbedingungen
    1. Die Preise für unsere Lieferungen und Leistungen verstehen sich, besondere schriftliche Vereinbarungen vorbehalten, netto, ab Werk, exklusive MWST.
    2. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung in Schweizer Franken (CHF) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen.
    3. Die Zahlungspflicht des Kunden ist erst erfüllt mit dem Eingang des Betrages auf unserem Postcheck- oder Bankkonto (Valuta).
    4. Wir sind berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige Forderung zu verrechnen.
    5. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden sofort zur Zahlung fällig.
    6. Das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen zu verrechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  8. Satz- und Datenmaterial; Datenschutz
    1. Zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ist eine Bearbeitung seiner Personendaten erforderlich. Wir bearbeiten die Personendaten von Kunden für die Anbahnung, Abwicklung und Erfüllung von Verträgen, die Kontrolle der Rechnungen und die Kundenverwaltung sowie zu Zwecken der technischen Administration. Für unsere Kunden hergestellte Daten stehen während mindestens 2 Jahren ab Erstellung für Folgeaufträge und bei Erteilung eines Datenproduktionsauftrages zur Verfügung. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden, Eigentümerin bleibt die Paul Büetiger AG. Die Übertragung des Datenbesitzes ist nur mit einer speziellen Vereinbarung möglich. Für weitere Informationen zum Datenschutz sei auf unsere Datenschutzerklärung verwiesen; Link: https://www.buetiger.ch/datenschutz.
  9. Rechte Dritter
    1. Der Kunde erklärt mit Vertragsabschluss ausdrücklich, über alle notwendigen Rechte des geistigen Eigentums, wie insbesondere Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte und Urheber- und Markenrechte, betreffend die uns übermittelten oder sonst wie zur Verfügung gestellten Daten und Informationen (Bild- und Textvorlagen, Muster, usw.) zu verfügen.
    2. Der Kunde haftet für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, welche durch unsere vertragsgemäss erbrachten Lieferungen und Leistungen tangiert werden könnten.
    3. Werden durch die Ausführung des vom Kunden erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt, so stellt der Kunde uns unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde hat uns den Schadensersatz sowie sämtliche anderen uns durch die Abwehr dieser Ansprüche entstandenen Kosten, Ausgaben oder Auslagen vollumfänglich zu ersetzen.
  10. Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
  11. Erfüllungsort; Gerichtsstand; anwendbares Recht
    1. Als Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Pflichten beider Vertragsparteien gilt Biberist/Schweiz.
    2. Für rechtliche Ansprüche jeder Art gegen uns sind unter Vorbehalt von abweichenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ausschliesslich die Gerichte an unserem Sitz (Biberist / Schweiz) zuständig. Klagen von uns gegen den Kunden sind wahlweise entweder an unserem Sitz (Biberist / Schweiz) oder am Sitz oder Wohnsitz des Kunden oder einer anderen nach gesetzlichen Vorschriften zuständigen Behörde anzubringen.
    3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.